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   OLG Frankfurt, 15.07.1981 - 1 UF 76/81   

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https://dejure.org/1981,5596
OLG Frankfurt, 15.07.1981 - 1 UF 76/81 (https://dejure.org/1981,5596)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.1981 - 1 UF 76/81 (https://dejure.org/1981,5596)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 1981 - 1 UF 76/81 (https://dejure.org/1981,5596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    BGB §§ 1601 ff; GG Art. 3, Art. 6; ZPO § 323
    Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Abänderung eines Unterhaltstitels.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 1233
  • FamRZ 1981, 1100
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZR 522/80

    Minderung oder Aufhebung der Bedürftigkeit aufgrund eigenen Einkommens;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.1981 - 1 UF 76/81
    Könnte die Klägerin sich nun einseitig von ihrer Unterhaltsverpflichtung lösen, so würde sie die Grundlagen des Prozeßvergleichs vom 1. August 1980 angreifen, die aber - wie der Bundesgerichtshof (vgl. etwa FamRZ 1980, 771 = BGHF 2, 140) bereits wiederholt betont hat - auch in einem künftigen Abänderungsverfahren stets zu beachten und zu wahren sind.

    Soweit das Amtsgericht gemeint hat, der Vater der beklagten Kinder könne aufgrund seines eigenen Einkommens für deren Unterhalt aufkommen, ist dem schon deswegen nicht zu folgen, weil das Amtsgericht damit Überlegungen in den vorliegenden Rechtsstreit einführt, die bereits bei dem Abschluß des Unterhaltsvergleichs vom 1. August 1980 bekannt waren, also gleichsam "verbraucht« sind, und damit jetzt nicht mehr Gegenstand einer abweichenden Beurteilung der Unterhaltsverpflichtung der Klägerin durch das Gericht sein dürfen (vgl. BGH FamRZ 1980, 771 = BGHF 2, 140).

  • OLG Frankfurt, 06.05.1981 - 1 UF 186/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.1981 - 1 UF 76/81
    Darauf hat der vollbesetzte Senat bereits in dem in anderer Sache erlassenen Scheidungsurteil vom 6. Mai 1981 (1 UF 186/79 - FamRZ 1981, 783 [Ls]), wo es um das Eheverständnis griechischer Männer ging, mit näherer Begründung hingewiesen.

    Durch die Übernahme derartiger Vorstellungen in das Unterhaltsrecht würde zumindest mittelbar auch der Grundsatz der Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3 Abs. 2 GG) allmählich wieder unterlaufen (Senatsurteil FamRZ 1981, 783 [Ls]).

  • BGH, 07.11.1979 - IV ZR 96/78

    Unterhaltspflicht eines geschiedenen und wiederverheirateten Elternteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.1981 - 1 UF 76/81
    Insoweit hat der Bundesgerichtshof bereits in dem Urteil vom 11. Juli 1979 (FamRZ 1980, 43, 44 = BGHF 1, 616) ausgeführt: Wenn - wie in dem vorliegenden Fall - in der neuen Ehe ein betreuungsbedürftiges Kind vorhanden ist, ändere sich im Grundsatz nichts daran, daß die Unterhaltsansprüche der minderjährigen unverheirateten Kinder aus den verschiedenen Ehen gleichrangig seien, und der Unterhaltspflichtige seine Arbeitskraft zu dem Unterhalt aller Kinder einsetzen müsse.
  • OLG Hamm, 15.05.1980 - 1 UF 154/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.1981 - 1 UF 76/81
    Im Anschluß daran hat das Oberlandesgericht Hamm (FamRZ 1980, 819) ausgeführt, es widerspreche der Gleichberechtigung der erstehelichen Kinder, wenn die Mutter den Unterhaltsbedarf des Kindes aus der zweiten Ehe zu Lasten derjenigen aus der ersten Ehe sicherstelle.
  • OLG Düsseldorf, 12.02.1980 - 6 UF 137/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.07.1981 - 1 UF 76/81
    Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf (FamRZ 1980, 718 mwN) befreit zwar eine Strafhaft unter Umständen von der Unterhaltsverpflichtung; dem ist aber für den Fall nicht zu folgen, daß jemand vor dem Abschluß eines Unterhaltsvergleichs ein Verbrechen begeht, und in Kenntnis dessen sich gleichwohl zu einer Unterhaltszahlung verpflichtet.
  • OLG Hamburg, 29.11.1983 - 16 UF 58/83

    Angemessener Unterhaltsbedarf eines in der Ausbildung befindlichen volljährigen

    Die Auffassung des Senats, daß die Werte der Düsseldorfer Tabelle nicht dem wirklichen Geldbedarf eines minderjährigen Kindes entsprechen, wird etwa geteilt von den Oberlandesgerichten Stuttgart (FamRZ 1981, 993), Frankfurt (FamRZ 1981, 1100) und München (DAVorm 1982, 274).
  • OLG Frankfurt, 02.02.1983 - 1 UF 66/82

    Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus gesundheitlichen Gründen eines

    Soweit die Prozeßbevollmächtigte des Beklagten vorgetragen hat, bei der Bewertung des Verhaltens des Beklagten sollte auch die Mentalität des "Deutschen Ausländers« nicht unberücksichtigt bleiben, vermag der erkennende Einzelrichter dem ebenfalls nicht zu folgen: Die Rechtsprechung tendiert nämlich schon seit einiger Zeit immer mehr dazu, das Verhalten eines Zuwanderers, der in der Bundesrepublik Deutschland seinen ständigen Aufenthalt nimmt, auch nach hiesigen Maßstäben zu beurteilen (vgl. beispielsweise Senat FamRZ 1981, 1100; BGH FamRZ 1982, 466 = BGHF 3, 68; 1982, 1189 = EzFamR EGBGB Art. 17 Nr. 2 = BGHF 3, 456 - das Verhältnis Bundesrepublik Deutschland zur DDR betreffend; OLG Nürnberg …
  • OLG Celle, 02.12.1985 - 19 UF 29/85
    In Wahrheit ist der volle objektive durchschnittliche Geldbedarf eines Kindes während seiner Minderjährigkeit wesentlich höher anzusetzen « (OLG Celle aaO; OLG Frankfurt FamRZ 1981, 1100, 1102; Deutscher Familienverband, DAVorm 1979, 267, 269).
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